Steinschlag reparieren mit Teilkasko: Welche Kosten übernimmt die Versicherung?
- Steinschlag-Reparatur kostenfrei
- Mobiler nobleglass-Service inklusive
- Kein Hochstufen der Versicherung
Glasschaden mit Teilkasko oder Vollkasko
Ein Steinschlag in der Frontscheibe oder ein Bruch an der Seiten- oder Heckscheibe ist schnell passiert. Die gute Nachricht: In vielen Fällen übernimmt Ihre Teilkaskoversicherung die vollständigen Kosten – ganz ohne Auswirkungen auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt.
Nobleglass kümmert sich um die Reparatur oder den Austausch bei Teilkasko oder Vollkasko und übernimmt für Sie die komplette Abwicklung mit der Versicherung.
Zusammenarbeit mit allen führenden Versicherungen
Das nobleglass-Team kümmert sich nicht nur um die Reparatur oder den Austausch Ihrer kaputten Scheibe. Wir übernehmen auch die komplette Abwicklung mit Ihrer Versicherung. Dafür arbeiten wir mit allen führenden Versicherungen in Deutschland zusammen.
Für Sie heißt das:
- Nobleglass kümmert sich um die Schadensabwicklung und Kommunikation mit Ihrer Versicherung
- Ihnen entstehen keine Extrakosten für unseren Service


Leistungsübernahme Steinschlag bei Teilkasko oder Vollkasko?
Wenn Sie eine Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung haben, sind Schäden an Fahrzeugverglasung in der Regel mitversichert. Das bedeutet:
- Steinschlagreparaturen sind meist kostenfrei
- Beim Scheibenaustausch zahlen Sie nur Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung (in den meisten Fällen 150 €)
- Die Versicherung übernimmt auch mobile Servicekosten
- Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt unberührt – Sie werden nicht „hochgestuft“
Wichtig: Voraussetzung ist, dass der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde und ein Versicherungsschutz über die Teilkasko bzw. Vollkasko besteht.
Welche Scheiben sind versichert?
Die Kostenübernahme gilt für alle fest verbauten Fahrzeugverglasungen, z. B.:
- Frontscheibe (Windschutzscheibe)
- Seitenscheiben
- Heckscheibe
Was müssen Sie bei Steinschlag und Versicherung beachten?
- Melden Sie den Schaden frühzeitig – so kann oft noch repariert werden, bevor ein Austausch nötig ist.
- Eine rechtzeitige Steinschlagreparatur ist meist kostenlos und erhält Ihre Originalscheibe.
- Nobleglass prüft vorab, ob eine Reparatur möglich ist und rechnet direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Gut zu wissen: Unsere Spezialisten kontrollieren immer zuerst, ob eine Reparatur der Scheibe möglich ist. Nur wenn das nicht in Frage kommt – etwa wegen einer zu starken Beschädigung – wechseln wir die Scheibe aus. Dieses Prinzip ist nicht nur kostengünstiger, sondern auch nachhaltiger.
Wie funktioniert die Schadenmeldung?
Normalerweise ist es ausreichend, wenn nobleglass den Schaden samt der Kostenübernahmeerklärung direkt mit der Versicherung abrechnet. In manchen Fällen kann es notwendig sein, den Schaden separat bei der Versicherung zu melden, bitte prüfen Sie das mit Ihrer Versicherung.
Ihre Vorteile mit nobleglass auf einen Blick
Häufige Fragen zu der Übernahme der Kosten über die Versicherung
Übernimmt meine Teilkasko oder Vollkasko die Kosten bei einem Steinschlag?
Ja, wenn Sie eine Teilkaskoversicherung haben, übernimmt Ihre Versicherung in der Regel die kompletten Kosten einer Steinschlagreparatur – ohne Selbstbeteiligung.
Welche Eigenbeteiligung habe ich bei einem Glasschaden mit Teilkasko?
Beim Austausch einer Front-, Seiten- oder Heckscheibe fällt nur Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung an – meist 150 Euro. Den Rest übernimmt die Versicherung. Wir rechnen direkt mit Ihrem Versicherer ab.
Wird mein Schadenfreiheitsrabatt durch einen Glasschaden beeinflusst?
Nein. Ein Glasschaden zählt zur Teilkasko und hat keinen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt Ihrer Versicherung. Sie werden nicht hochgestuft.
Was, wenn ich bei einem Glasschaden keine Teilkasko habe?
Welche Scheiben sind von der Versicherung abgedeckt?
In der Regel sind alle fest mit dem Fahrzeug verbauten Scheiben durch die Teilkasko versichert, darunter:
- Frontscheibe
- Heckscheibe
- Seitenscheiben