Steinschlag reparieren mit Teilkasko: Welche Kosten über­nimmt die Versicherung?

  • Steinschlag-Reparatur kostenfrei
  • Mobiler nobleglass-Service inklusive
  • Kein Hochstufen der Versicherung
Steinschlag bei Teilkasko oder Vollkasko?
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KOSTENTRANSPARENZ

Glasschaden mit Teilkasko oder Vollkasko

Ein Steinschlag in der Frontscheibe oder ein Bruch an der Seiten- oder Heckscheibe ist schnell passiert. Die gute Nachricht: In vielen Fällen übernimmt Ihre Teilkaskoversicherung die vollständigen Kosten – ganz ohne Auswirkungen auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt.  

Nobleglass kümmert sich um die Reparatur oder den Austausch bei Teilkasko oder Vollkasko und übernimmt für Sie die komplette Abwicklung mit der Versicherung.  

Zusammenarbeit mit allen führenden Versicherungen

Das nobleglass-Team kümmert sich nicht nur um die Reparatur oder den Austausch Ihrer kaputten Scheibe. Wir übernehmen auch die komplette Abwicklung mit Ihrer Versicherung. Dafür arbeiten wir mit allen führenden Versicherungen in Deutschland zusammen.

Für Sie heißt das:  

  • Nobleglass kümmert sich um die Schadensabwicklung und Kommunikation mit Ihrer Versicherung  
  • Ihnen entstehen keine Extrakosten für unseren Service 
nobleglass Mitarbeiter kümmert sich um die Abrechnung mit der KFZ-Versicherung
Zufriedener nobleglass Kunde vor seinem reparierten Auto

Leistungsübernahme Steinschlag bei Teilkasko oder Vollkasko?

Wenn Sie eine Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung haben, sind Schäden an Fahrzeugverglasung in der Regel mitversichert. Das bedeutet: 

  • Steinschlagreparaturen sind meist kostenfrei
  • Beim Scheibenaustausch zahlen Sie nur Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung (in den meisten Fällen 150 €)
  • Die Versicherung übernimmt auch mobile Servicekosten
  • Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt unberührt – Sie werden nicht „hochgestuft“

Wichtig: Voraussetzung ist, dass der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde und ein Versicherungsschutz über die Teilkasko bzw. Vollkasko besteht. 

Jetzt Scheibe prüfen lassen – mit Versicherungsschutz
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Welche Scheiben sind versichert?

Die Kostenübernahme gilt für alle fest verbauten Fahrzeugverglasungen, z. B.:

  • Frontscheibe (Windschutzscheibe)
  • Seitenscheiben
  • Heckscheibe

Was müssen Sie bei Steinschlag und Versicherung beachten?

  • Melden Sie den Schaden frühzeitig – so kann oft noch repariert werden, bevor ein Austausch nötig ist.
  • Eine rechtzeitige Steinschlagreparatur ist meist kostenlos und erhält Ihre Originalscheibe.
  • Nobleglass prüft vorab, ob eine Reparatur möglich ist und rechnet direkt mit Ihrer Versicherung ab.

Gut zu wissen: Unsere Spezialisten kontrollieren immer zuerst, ob eine Reparatur der Scheibe möglich ist. Nur wenn das nicht in Frage kommt – etwa wegen einer zu starken Beschädigung – wechseln wir die Scheibe aus. Dieses Prinzip ist nicht nur kostengünstiger, sondern auch nachhaltiger. 

Wie funktioniert die Schadenmeldung?

Normalerweise ist es ausreichend, wenn nobleglass den Schaden samt der Kostenübernahmeerklärung direkt mit der Versicherung abrechnet. In manchen Fällen kann es notwendig sein, den Schaden separat bei der Versicherung zu melden, bitte prüfen Sie das mit Ihrer Versicherung.

Ihre Vorteile mit nobleglass auf einen Blick

Kostenlose Steinschlagreparatur bei Teilkasko 
Direktabrechnung mit Ihrer Versicherung 
Kein Papierkram – wir übernehmen die komplette Abwicklung 
Mobiler Vor-Ort-Service ohne Zusatzkosten 
Zertifizierte Qualität und Originalteile 
Keine Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt 
FAQ

Häufige Fragen zu der Übernahme der Kosten über die Versicherung

Der mobile Autoglas-Service von nobleglass

Ausgezeichnete Qualität vom mobilen Profi

DIN EN ISO 9001 Zertifikat
DIN EN ISO 14001 Zertifikat
DIN EN ISO 45001 Zertifikat